'Gewalt gegen Kinder in der Familie'
by Ulrike Fell 2020-05-07 04:35:04
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Familienerziehung, Note: 1,7, Katholische Hochschule NRW; ehem. Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen (Sozialarbeit), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundes... Read more
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Familienerziehung, Note: 1,7, Katholische Hochschule NRW; ehem. Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen (Sozialarbeit), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik Deutschland werden jedes Jahr Millionen von Kindern misshandelt oder vernachlässigt; einige von ihnen so schwer, dass sie an den Folgen sterben. Ich habe dieses Thema gewählt, da ich mich während meiner langjährigen Tätigkeit in einer Jugendwohngruppe im Haus St. Josef in Eschweiler oft mit dieser Thematik auseinandersetzen musste, da viele Jugendliche, die in dieser Gruppe lebten, selbst Opfer von Gewalt in ihrer Familie wurden. Oder sie mussten mit ansehen, wenn gegen andere Familienmitglieder Gewalt ausgeübt wurde. Da die Jugendlichen während ihres Aufenthalts in der Gruppe, größtenteils solche Erfahrungen mit Hilfe eines Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin aufarbeiteten, gehörte es zu meiner täglichen Arbeit mich mit den betroffenen Jugendlichen zu diesen Themen auseinander zu setzen um sie auf ihrem Weg zu begleiten. Familie sollte ein Ort für Sicherheit, Liebe und Geborgenheit sein. Dies ist in vielen Familien nicht so, denn fast ausschließlich geschehen Kindesmisshandlungen als auch Tötungsdelikte an Kindern in der Familie. Alltäglich herrschen Gewalt und Angst, die meistens durch die Erziehungsberechtigten in die Familie gebracht werden. Kinder sind in ihrer Position die schwächsten Familienmitglieder, die auf den Schutz und die Geborgenheit, die Pflege und Förderung der Erziehungsberechtigten angewiesen sind. Laut § 1631 BGB haben Kinder das 'Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.1 Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.' [...] 1 BGB, Sonderausgabe, S.311, 2001 Less
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  • GRIN Verlag GmbH
  • January 1, 2003
  • 9783638195140
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