'plusKITA'. Vom Gießkannenprinzip zur bedarfsorientierten Finanzierung?
by Sarah Böhme 2020-05-08 04:07:09
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,5, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Bache... Read more
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,5, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Bachelorarbeit verfolgt das Ziel, herauszufinden, ob durch die Implementierung der plusKITA eine bedarfsorientiere Finanzierung sichergestellt wird. Es wird danach gefragt, wie die finanziellen Mittel, die das Land NRW zur Verfügung stellt, weiter verteilt werden und ob die gewählten Quoten sinnvolle Indikatoren für einen besonderen Unterstützungsbedarf sind. Weiterhin soll die Frage beantwortet werden, welche Bedarfsindikatoren von den Jugendämtern gewählt werden, um die finanziellen Ressourcen weiter zu verteilen. Ist dadurch eine bedarfsorientierte Finanzierung der Einrichtungen gewährleistet, die einen hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf aufweisen? Durch den PISA Schock wurde das belegt, was viele schon vermuteten: der soziale Hintergrund eines Kindes hat einen Einfluss auf den Bildungsweg und die Schulleistung. Dies war der Anlass von vielfältigen Reformen im deutschen Bildungssystem. Dabei rückt neben den Qualitätsstandards, auch die Finanzierung der institutionellen Bildungsangebote in den Vordergrund. In den wissenschaftlichen Diskursen wird die bedarfsorientierte Finanzierung von Kindertageseinrichtungen als adäquates Instrument thematisiert, um finanzielle Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo ein hoher Förderungsbedarf besteht. Allerdings wird auch deutlich, dass es dazu gerade im deutschsprachigen Raum, wenig empirisches Material gibt. Durch die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 04.06.2014 wurden zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt, um Einrichtungen zu unterstützen, in denen überwiegend Kinder aus benachteiligten Familien betreut werden. Dafür wurden sogenannte plusKITAs eingeführt, die diese Kinder besonders unterstützen sollen (vgl. § 16 KiBiz). Für diese Einrichtungen stellt das Land NRW pro Jahr 45 Millionen Euro zur Verfügung. Anhand des Indikators 'u7 Kinder aus Familien mit SGB II Bezug' (§ 21a KiBiz 2014: 23) werden die finanziellen Mittel an die Jugendämter weitergeben. Die Jugendämter verteilen dann die Ressourcen anhand von verschiedenen Indikatoren weiter. Durch dieses Politikinstrument und seine Implementierung vor Ort, soll der prägende Einfluss eines nachteiligen Familienumfeldes abgebaut werden. Die Ressourcen werden dort eingesetzt, wo sie am nötigsten gebraucht werden. Less
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  • 155
  • GRIN Verlag GmbH
  • January 1, 2016
  • 9783668134515
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