Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Was eigentlich unter Internationalem Steuerrecht zu verstehen ist, welche Begriffsbildung maßgeblich sein soll und ob es ein Internationales Steuerrecht überhaupt gibt, ist umstritten. Einerseits sollen von der Herkunft des Rechts ausgehend ausschließlich völkerrechtliche Normen erfasst werden, andererseits wird der Begriff des Internationalen Steuerrechts auf alle Sachverhalte mit Auslandsbezug ausgedehnt. Letztlich findet sich aber auch die Meinung, dass zum Internationalen Steuerrecht lediglich Kollisionsnormen bzw. Konfliktregeln gehören, also Rechtsnormen, die die Rechtshoheit gegeneinander abgrenzen. Die Forderung nach einer internationalen wettbewerbsneutralen Besteuerung ist schon sehr alt. Selbst die Klassiker wie Adam Smith und David Ricardo verlangten nach einer Besteuerung, die die Leistungsströme nicht beeinflusst. Insbesondere in den letzten Jahren hat der internationale Aspekt der Besteuerung von Unternehmen in der Öffentlichkeit eine Aufmerksamkeitssteigerung erfahren. Dies liegt unter anderem an der stetigen Fortführung der Globalisierung und am internationalen Steuerwettbewerb sowie der Ausweitung der europäischen Integration und die mit diesen Punkten verbundene Meinung der Bevölkerung, dass deutsche Unternehmen immer weniger Steuern zu zahlen haben. Im Rahmen dieser Arbeit wird deshalb wird aufgezeigt, inwieweit sich die internationale Besteuerung neutral verhält und wie das Ziel der Kapitalexportneutralität umgesetzt werden kann. Dazu wird in Punkt 3 ein Verfahren dargelegt, nach dem internationale Geschäftsabwicklungen besteuert werden können. Im Vorfeld werden die Begriffe und Grundprinzipen der Neutralität, der Doppelbesteuerung und Minderbesteuerung aufgezeigt und erklärt.
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