Handbuch Der Deutschen Kunstdenkmaler, Bd. 1. Mitteldeutschland, 1914
Handbuch Der Deutschen Kunstdenkmaler, Bd. 1. Mitteldeutschland, 1914
By Georg Dehio
13 Nov, 2018
Vorwort.
Die erste Auflage dieses Werkes erschien in fünf Bänden in den Jahren 1905-1912. Ich beginne die zweite mit dem Ausdruck des Dankes an alle, die mich bei der Ausführung der ersten unterstützt haben. Ihre Zahl ist so groß, daß ich sie
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Vorwort.
Die erste Auflage dieses Werkes erschien in fünf Bänden in den Jahren 1905-1912. Ich beginne die zweite mit dem Ausdruck des Dankes an alle, die mich bei der Ausführung der ersten unterstützt haben. Ihre Zahl ist so groß, daß ich sie nicht einzeln nennen kann. An der Spitze steht die Dankespflicht gegen Seine Majestät den Deutschen Kaiser, der auf Antrag des Tages für Denkmalpflege durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. März 1904 die finanzielle Grundlage des Unternehmens sichergestellt hatte. Die erste Anregung war von dem Unterzeichneten auf der im Jahre 1899 in Straßburg tagenden Generalversammlung der Deutschen Geschichtsvereine gegeben worden. Der erste Tag für Denkmalpflege, Dresden 1900, setzte die Erörterung fort und erklärte sich hinsichtlich der Wünschbarkeit lebhaft zustimmend, die Ausführbarkeit allerdings wurde mehrfach angezweifelt. Unter diesen Umständen mußte ich selbst die Arbeit übernehmen, wohl wissend, daß sie mich auf eine längere Reihe von Jahren vollständig in Anspruch nehmen werde. Sie zu einem ersprießlichen Ende zu führen wäre mir auch nicht möglich gewesen ohne die treue und unermüdliche Unterstützung der mir beigegebenen Kommission. Sie bestand aus Hugo Lörsch, Cornelius Gurlitt und Adolf von Oechelhäuser. Für Lörsch, dessen Tod wir im Jahre 1907 zu beklagen hatten, trat Paul Clemen ein. Die Jahre des Zusammenarbeitens mit ihnen werden mir stets in dankbarer Erinnerung bleiben.
Jetzt mit der zweiten Auflage tritt das Handbuch unter die Fürsorge des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft. Die grundlegende erste Bearbeitung hatte notwendig das Werk eines einzelnen sein müssen; die nun folgende nachprüfende und ergänzende Kleinarbeit ist nur denkbar in der Verteilung auf viele. Das Einfachste und Wirksamste wäre, wenn die Herren Konservatoren es sich zur Gewohnheit machen könnten, bei ihren amtlichen Denkmälerbesichtigungen und bei ihrer Kenntnisnahme von der lokalen Forschung stets einen Blick auf das Handbuch zu werfen und die ihnen nötig erscheinenden Berichtigungen und Nachträge gleichlaufend einzuzeichnen. Auf diese Weise würde ohne besondere Mühewaltung, fast automatisch, die Sammlung des Materials sich bewerkstelligen lassen. Außerdem wiederhole ich meine an alle Benutzer gerichtete alte Bitte, mich auf etwaige Irrtümer oder Lücken, mögen sie auch noch so geringfügig sein, aufmerksam zu machen. Sie werden damit den Dank aller anderen Mitbenutzer sich verdienen.
Aus den zahlreichen im Laufe der Jahre mir mündlich oder schriftlich zugegangenen Beurteilungen entnehme ich, daß die Einrichtung des Buches sich bewährt hat, sie konnte somit ohne wesentliche Veränderungen in die neue Auflage herübergenommen werden. Vor allem hat es Zustimmung gefunden, daß das Handbuch unter Verzicht auf Vollständigkeit, die ein Vorrecht der amtlichen Inventare bleiben muß, nur Sichtung und Auswahl gibt. Welche Gegenstände aufzunehmen, welche auszuschließen seien, das wird immer erneuter Überlegung bedürfen, und ich bitte, auch in dieser Hinsicht mir mit Ratschlägen fernerhin zu Hilfe zu kommen. Keinesfalls sollte der bisher erreichte Umfang der einzelnen Bände in Zukunft wesentlich anschwellen dürfen.
Wenn dieses bei dem vorliegenden ersten Bande einigermaßen dennoch eingetreten ist, so ist es eine Folge des gerade hier sehr starken Nachschubs der Inventare. Zur Zeit der ersten Auflage waren etwa zwei Fünftel des Gebietes noch nicht inventarisiert, jetzt fehlen nur noch der bayrische Bezirk Oberfranken und wenige Ämter in Unterfranken und dem Königreich Sachsen.
Eine Veränderung, an deren beifälliger Aufnahme ich nicht zweifle, besteht in der Einschränkung der Abkürzungen. Ganz zu entbehren waren sie nicht, wenn anders eine noch weitergehende Erhöhung der Seitenzahl vermieden werden sollte. Strittiger wird das Urteil über eine zweite Veränderung sein: die Weglassung der Literaturangaben. Ich habe mich dazu erst nach langer Überlegung entschlossen. Die Gründe sind folgende: 1. Vollständigkeit ist von vornherein ausgeschlossen; soll aber nur eine Auswahl gegeben werden, so fehlt dafür jede konsequent anwendbare Begrenzung. 2. Es kommt nicht selten vor, daß der wichtigste Beitrag zur Beurteilung eines Denkmals nicht in den von ihm handelnden Sonderschriften, sondern in einem allgemeinen Werke enthalten ist; die Nachweise so weit auszudehnen, würde aber in der Summe viel zu viel Raum in Anspruch nehmen. 3. Bei der Benutzung als Reisehandbuch besteht an den Literaturangaben kaum ein Interesse; tritt es bei der Arbeit im Hause ein, so wird ein Zurückgreifen auf die Inventare nicht zu entbehren sein, und dort findet man ja regelmäßig auch die Literatur bereits verzeichnet. Die Bibliographie der deutschen Kunstgeschichte ist eine Aufgabe für sich, und zwar eine sehr umfassende; ihre Lösung kann nicht nebenher auch von diesem Handbuch verlangt werden. Less